Klasse | 5.1 | |||
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Verpackungsgruppe | II und III | |||
Benennung | Abfälle, die entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffen enthalten | |||
Angabe im Beförderungspapier | Abfallgruppe 14.2 | |||
Nummer der Gefahrzettelmuster 5.1 | ||||
Verpackungsgruppe II | ||||
Tunnelbeschränkungscode (E) | ||||
Gefahrzettel | 5.1 | |||
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff | Salpetersäure 55%, Netzmittel | |||
Verpackungen | Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X) Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X) IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackunggruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y) Die Verpackungen müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein. |
siehe auch Ausnahme 20