Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen
(ausgenommen Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen)
Verpackungsanweisung P200
Sondervorschrift r
Der
Füllungsgrad dieses Gases ist so zu begrenzen, dass der Druck
im Falle des vollständigen Zerfalls zwei Drittel des
Prüfdrucks des Druckgefäßes nicht übersteigt.