Die Eintragungen der UN-Nummer 3166 gelten für Fahrzeuge, die durch
Verbrennungsmotoren oder Brennstoffzellen mit entzündbarer Flüssigkeit
oder entzündbarem Gas angetrieben werden.
Fahrzeuge, die durch einen Brennstoffzellen-Motor angetrieben werden,
müssen der Eintragung UN 3166
BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS bzw.
UN 3166 BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT
ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT zugeordnet werden. Diese
Eintragungen schließen elektrische Hybridfahrzeuge ein, die sowohl
durch eine Brennstoffzelle als auch durch einen Verbrennungsmotor mit
Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder
Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im
eingebauten Zustand befördert werden.
Andere Fahrzeuge, die einen Verbrennungsmotor enthalten, müssen der
Eintragung UN 3166 FAHRZEUG MIT
ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS bzw.
UN 3166 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT
zugeordnet werden. Diese Eintragungen schließen elektrische
Hybridfahrzeuge ein, die sowohl durch einen Verbrennungsmotor als auch
durch Nassbatterien,Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder
Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im
eingebauten Zustand befördert werden.
Ein Fahrzeug, das durch einen Verbrennungsmotor mit Antrieb durch
entzündbare Flüssigkeit und entzündbares Gas angetrieben wird, muss
der Eintragung UN 3166 FAHRZEUG MIT
ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS zugeordnet werden.
Die Eintragung der UN-Nummer 3171
gilt nur für Fahrzeuge, die durch Nassbatterien, Natriumbatterien,
Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, und für Geräte,
die durch Nassbatterien oder Natriumbatterien angetrieben und mit
diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden.
"Fahrzeuge" im Sinne dieser Sondervorschrift sind selbstfahrende
Geräte, die für die Beförderung einer oder mehrerer Personen oder von
Gütern ausgelegt sind. Beispiele solcher Fahrzeuge sind
Personenkraftwagen, Motorräder, Motorroller, Drei- oder
Vierradfahrzeuge oder -motorräder, Lastkraftwagen, Lokomotiven,
Fahrräder (mit Motor) oder andere Fahrzeuge dieser Art (z.B.
selbstausbalancierende Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die nicht mit
mindestens einer Sitzgelegenheit ausgerüstet sind), Rollstühle,
Aufsitzrasenmäher, selbstfahrende Landwirtschaftsgeräte und
Baumaschinen, Boote und Flugzeuge. Dies schließt Fahrzeuge ein, die in
einer Verpackung befördert werden. In diesem Fall dürfen einige Teile
des Fahrzeugs vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung
passen.
Beispiele für Geräte sind Rasenmäher, Reinigungsmaschinen, Modellboote
oder Modellflugzeuge. Geräte, die durch Lithium-Metall-Batterien oder
Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden, müssen der Eintragung UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN
AUSRÜSTUNGEN, UN 3091
LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT,
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN bzw. UN 3481
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT zugeordnet
werden. Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien, die in
einer Güterbeförderungseinheit eingebaut sind und die nur dafür
ausgelegt sind, Energie außerhalb der Güterbeförderungseinheit
bereitzustellen, müssen der Eintragung
UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN
EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien
zugeordent werden.
Gefährliche Güter, wie Batterien, Airbags, Feuerlöscher,
Druckgasspeicher, Sicherheitseinrichtungen und andere integrale
Bauteile des Fahrzeugs, die für den Betrieb des Fahrzeugs oder für die
Sicherheit seines Bedienpersonals oder der Fahrgäste erforderlich
sind, müssen sicher im Fahrzeug eingebaut sein und unterliegen nicht
den übrigen Vorschriften des ADR. Sofern in der Sondervorschrift
667 nichts anderes vorgesehen ist, müssen Lithiumbatterien
jedoch den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 entsprechen.
Wenn eine in einem Fahrzeug oder einem Gerät eingebaute
Lithiumbatterie beschädigt oder defekt ist, muss das Fahrzeug oder
Gerät in Übereinstimmung mit den in der Sondervorschrift 667 c)
festgelegten Bedingungen befördert werden.