Kapitel 4.3

Tankcodierung für ADR-Tanks

LGAV

L Tank für Stoffe in flüssigem Zustand (flüssige Stoffe oder feste Stoffe, die in geschmolzenem Zustand zur Beföderung aufgegeben werden
G Mindesberechnungsdruck gemäß allgemeinen Vorschriften des Absatzes 6.8.2.1.14
A Tank mit Bodenöffnungen mit 2 Verschlüssen für das Befüllen und Entleeren
V Tank mit Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung gemäß Absatz 6.8.2.2.6 ohne Einrichtung zur Verhinderung einer Flammenausbreitung oder nicht explosionsdruckfester Tank


Tankhierachie

folgende weitere Tankcodierungen sind zugelassen

LGBV, LGBV, LGBF, L4BN, L4BN, L4BN, L4BH, L4DH, L10BH, L10CH, L10DH, L15CH, L21DH