Tanks müssen zusätzlich zu den Angaben in Absatz 6.8.2.5.2 mit dem
Vermerk
"NICHT ÖFFNEN WÄHREND DER BEFÖRDERUNG. BILDET IN BERÜHRUNG MIT WASSER
ENTZÜNDBARE GASE."
versehen sein
Bem. Die Kennzeichnungen müssen in einer amtlichen Sprache des
Landes der Zulassung abgefasst sein und, wenn diese Sprache nicht
Deutsch, Englisch oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch
oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den an der
Beförderung beteiligten Staaten etwas anderes vorschreiben.