Abschnitt 6.8.4
Sondervorschriften für die Prüfung von Tanks

TT9

Für Prüfungen (einschließlich der Überwachung der Herstellung) müssen die Verfahren des Abschnitts 1.8.7 von der zuständigen Behörde oder der gemäß der Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) Typ A akkreditierten Prüfstelle gemäß Unterabschnitt 1.8.6.3 angewendet werden.