Verpackungsanweisung P 114b

 Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind.

Innenverpackung und -ausstattungen

Zwischenverpackung und -ausstattungen

Außenverpackung und -ausstattungen

Säcke

aus Kraftpapier

aus Kunststoff

aus Textilgewebe, staubdicht

aus Kunststoffgewebe, staubdicht


Behälter

aus Pappe

aus Metall

aus Papier

aus Kunststoff

aus Kunststoffgewebe, staubdicht


Nicht erforderlich


Kisten

aus Naturholz, einfach (4C1)

aus Naturholz,

mit staubdichten Wänden (4C2)

aus Sperrholz (4D)

aus Holzfaserwerkstoff (4F)


Fässer

aus Stahl,

mit abnehmbarem Deckel (1A2)

aus Aluminium

mit abnehmbarem Deckel (1B2)

aus Sperrholz (1D)

aus Pappe (1G)

aus Kunststoff,

mit abnehmbarem Deckel (1H2)