Verpackungsanweisung P 130

 Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften des Abschnittes 4.1.5 erfüllt sind.

Innenverpackung und -ausstattungen

Zwischenverpackung und -ausstattungen

Außenverpackung und -ausstattungen

Nicht erforderlich


Nicht erforderlich

Kisten

aus Stahl (4A

aus Aluminium (4B)

aus Naturholz, einfach (4C1)

aus Naturholz,

mit staubdichten Wänden (4C2)

aus Sperrholz (4D)

aus Holzfaserwerkstoff (4F)

aus Pappe (4G)

aus Schaumstoff (4H1)

aus starrem Kunststoff (4H2)


Fässer

aus Stahl,

mit abnehmbarem Deckel (1A2)

aus Aluminium

mit abnehmbarem Deckel (1B2)

aus Sperrholz (1D)

aus Pappe (1G)

aus Kunststoff,

mit abnehmbarem Deckel (1H2)