Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen

Verpackungsanweisung P504

Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:

zusammengesetzte Verpackungen höchste Nettomassse
Gefäße aus Glas mit einem höchsten Fassungsraum von 5 Litern in einer Außenverpackung 1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G, 4A, 4B, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G oder 4H2. 75 kg
Gefäße aus Kunststoff mit einem höchsten Fassungsraum von 30 Litern in einer Außenverpackung 1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G, 4A, 4B, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G oder 4H2. 75 kg
Gefäße aus Metall mit einem höchsten Fassungsraum von 40 Litern in einer Außenverpackung 1G, 4F oder 4G. 125 kg
Gefäße aus Metall mit einem höchsten Fassungsraum von 40 Litern in einer Außenverpackung 1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 4A, 4B, 4C1, 4C2, 4D oder 4H2. 225 kg

Einzelverpackungen höchster Fassungsraum
Fässer
aus Stahl, mit nicht abnehmbarem Deckel (1A1) 250 L
aus Stahl, mit abnehmbarem Deckel (1A2) 250 L
aus Aluminium, mit nicht abnehmbarem Deckel (1B1) 250 L
aus Aluminium, mit abnehmbarem Deckel (1B2) 250 L
aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium, mit nicht abnehmbarem Deckel (1N1) 250 L
aaus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium, mit abnehmbarem Deckel (1N2) 250 L
aus Kunststoff, mit nicht abnehmbarem Deckel (1H1) 250 L
Kanister
aus Stahl, mit nicht abnehmbarem Deckel (3A1) 60 L
aus Stahl, mit abnehmbarem Deckel (3A2) 60 L
aus Aluminium, mit nicht abnehmbarem Deckel (3B1) 60 L
aus Aluminium, mit abnehmbarem Deckel (3B2) 60 L
aus Kunststoff, mit nicht abnehmbarem Deckel (3H1) 60 L
aus Kunststoff, mit abnehmbarem Deckel (3H2) 60 L
Kombinationsverpackungen
Kunststoffgefäß in einem Fass aus Stahl oder Aluminium (6HA1, 6HB1) 250 L
Kunststoffgefäß in einem Fass aus Pappe, Kunststoff oder Sperrholz (6HG1, 6HH1 oder 6HD1) 120 L
Kunststoffgefäß in einem Verschlag oder einer Kiste aus Stahl oder Aluminium oder einer Kiste aus Naturholz, Sperrholz, Pappe oder starrem Kunststoff (6HA2, 6HB2, 6DC, 6HD2, 6HG2 oder 6HH2) 60 L
Glasgefäß in einem Fass aus Stahl, Aluminium, Pappe oder Sperrholz (6PA1, 6PB1, 6PG1 oder 6PD1) oder in einer Kiste aus Stahl, Aluminium Naturholz oder Pappe oder in einem Weidenkorb (6PA2, 6PB2, 6PC, 6PG2 oder 6PD2) oder in einer Außenverpackung aus Schaumstoff oder starrem Kunststoff (6PH1 oder 6PH2) 60 L



PP10 Für die UN-Nummern 2014, 2984 und 3149 müssen die Verpackungen mit einer Lüftungseinrichtung versehen sein.