Die UN-Nummern 2857 und 3358 sowie widerstandfähige Gegenstände die
unter der UN 3164 versandt werden, dürfen unverpackt, in Verschlägen
oder geeigneten Umverpackungen befördert werden.
Bem. Die zugelassenen Verpackungen dürfen eine Nettomasse von
400 kg über-
schreiten (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3).
siehe auch Verpackungsanweisung P003