Für die UN-Nummer 2037 dürfen Gegenstände aus Metall bei der
Beförderung als geschlossene Ladung auch wie folgt verpackt werden:
Die Gegenstände müssen auf Trays zu Einheiten zusammengestellt werden
und mit einer geeigneten Kunststoffhülle in der richtigen Lage
gehalten werden; diese Einheiten müssen auf Paletten in geeigneter
Weise gestapelt und gesichert sein.
siehe auch Verpackungsanweisung P003