Anweisungen und Sondervorschriften
für ortsbewegliche Tanks
Sondervorschrift TP1
Ein ortsbeweglicher Tank mit
einem Mindestprüfdruck von 4 bar darf verwendet werden, wenn nachgewiesen ist,
dass nach der Begriffsbestimmung für Prüfdruck in Unterabschnitt 6.7.2.1 ein
Prüfdruck von 4 bar oder weniger zulässig ist.