umweltgefährdende Eigenschaften

Hinweis zu den Kennzeichnungen umweltgefährdender Stoffe

Die angegebene Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe stellt keine Legaleinstufung dar. Im ADR selbst wird (mit Ausnahme der UN-Nummern 3077 und 3082) keinem Eintrag explizit diese Kennzeichnung zugeordnet. Als Grundlage der Einstufung ist eine analytische Untersuchung der Stoffe oder Stoffgemische vorzuziehen, doch kann auch die Einstufung nach der EU-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung) herangezogen werden. Bei allen Eintragungen, denen eine Legaleinstufung bzw. eine gesicherte Selbsteinstufung in die H400, H410 oder H411 wurde hier die Kennzeichnung vorgeschlagen.

Die Konzentrationsangaben beziehen sich auf die entsprechende Grundlage der EU-VO 1272/2008 (CLP-Verordnung). Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass das Ergebnis einer analytischen Untersuchung des Stoffgemisches vorzuziehen ist.

Die Konzentrationsangaben der H400 und H410 bezieht sich auf eine Ökotoxizität von > 0,1 mg/ml. Bei hoch ökotoxischen Stoffen mit Ökotoxwerten < 0,1 mg/ml ist die Konzentrationsgrenze um jeweils dem Faktor 10 herabzusetzen. Wenn veröffentlichte Analyseergebnisse einen M-Faktor angeben, wurde dieser berücksichtigt.