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46
1868



UN 1868 DECABORAN
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: FT2
Gefahrzettel 4.1+6.1 / Gefahrennummer: 46
Beförderungspapier:
UN 1868 Decaboran, 4.1 (6.1), VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC06
Zusammenpacken: MP10
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.3
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Kristalle.
Hinweise: Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Verhalten mit Wasser: Schwach löslich in Wasser
REDOX-Verhalten: Bildet mit entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen, explosionsfähige und äußerst empfindliche Gemische.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub.
EmS: F-A S-G
Benennung in Englisch: Decaborane
Trennvorschrift: SG17Getrennt von Klasse 5.1 stauen