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3137

UN 3137 ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G.
Klasse 5.1/ Klassifizierungscode: OF
Gefahrzettel
Beförderungspapier:
Die Beförderung auf der Straße ist nicht zulässig
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
BEFÖRDERUNG VERBOTEN
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-G S-Q
Benennung in Englisch: Oxidizing solid, flammable, n.o.s.
Trennvorschrift: SG25Getrennt von Klassen 2.1 und 3 stauen
SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.