ADR 2025       UN-Suche
60
2291



UN 2291 BLEIVERBINDUNG, LÖSLICH, N.A.G.
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe III/ Klassifizierungscode: T5
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60
Beförderungspapier:
UN 2291 Bleiverbindung, löslich, n.a.g. (XXXX), 6.1, VG III, (E), umweltgefährdend
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 199 und 274 und 535:
199 siehe Sondervorschrift 199 (Bleiverbindungen, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen)
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
535 UN 1469 Bleinitrat, UN 1470 Bleiperchlorat, fest und UN 3408 Bleiperchlorat, Lösung sind Stoffe der Klasse 5.1.
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): B3 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP7 Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAH L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Daten derzeit nicht verfügbar, aufgrund der Bestandteile lässt sich eine Umweltgefährlichkeit jedoch ableiten. (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Kristalle oder Pulver.
Verhalten mit Wasser: Löslich in Wasser.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Lead compound, soluble, n.o.s.
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trenngruppe: Schwermetalle und ihre Salze (einschließlich ihrer metallorganischen Verbindungen)
SGG11Blei und Bleiverbindungen