Ausnahme 20 - Abfallgruppe 11.1

Klasse     8
Verpackungsgruppe
II
Benennung
Abfälle mit Schwefelsäure
Beispiele
Bestimmte Reinigungsmittel, Biersteinentfernerpasten, Bleisulfat
Bemerkung
Chemisch instabile Mischungen von Abfallschwefelsäure sind zur Beförderung nicht zugelassen.
Angabe im Beförderungspapier
Abfallgruppe 11.1

Nummer der Gefahrzettelmuster 8

Verpackungsgruppe II

Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel
8
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff
Netzmittel
Verpackungen
Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder starren Kunststoffen (4A/X, 4H2/X)
Anliefergefäße in metallene IBC der Verpackungsgruppe I (11A/X)

siehe auch Ausnahme 20