Ausnahme 20 - Abfallgruppe 14.4

Klasse     5.1
Verpackungsgruppe
II und III
Benennung
Abfälle, die entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffen, giftig enthalten
Angabe im Beförderungspapier
Abfallgruppe 14.4

Nummer der Gefahrzettelmuster 5.1+6.1

Verpackungsgruppe II

Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel
5.1+6.1
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff
Salpetersäure 55%, Netzmittel
Verpackungen
Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder starren Kunststoffen (4A/X, 4H2/X)
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackungsgruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)
Die Verpackungen müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein.

siehe auch Ausnahme 20