Ausnahme 20 - Abfallgruppe 5.1

Klasse     9
Verpackungsgruppe
III

Benennung
Umweltgefährdender Stoff fest oder flüssig
Angabe im Beförderungspapier
Abfallgruppe 5.1

Nummer der Gefahrzettelmuster 9

Verpackungsgruppe III

Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel
9
zusätzlich ist dauerhaft die Kennzeichnung nach 5.2.1.8.3 anzubringen
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff

Verpackungen
Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder starren Kunststoffen (4A/X, 4H2/X)
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackungsgruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)

siehe auch Ausnahme 20