- Verwendung einer nassfesten Verklebung für die Wellpappe
- Erfolgreiche Bauartprüfung als zusammengesetzte Verpackung mit Ersatzfüllgut und Originalfüllgut (Aerosoldosen)
- Bauartprüfung mit der doppelten Nettomasse als zugelassen
- zusätzliche Kennzeichnung mit dem Herstellermonat
- Verwendungsbeschränkung der Verpackung auf ein Jahr nach ihrer Herstellung für den einmaligen Transport
- Bestehen der Permeationsprüfung in Analogie zu Unterabschnitt 6.1.5.8 ADR.
Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen dürfen die gleiche höchstzulässige Füllmenge wie die Außenverpackung besitzen.