Kapitel 3.3
Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften
Sondervorschrift 404
Fahrzeuge, die durch Natrium-Ionen-Batterien angetrieben werden und die
keine anderen gefährlichen Güter enthalten, unterliegen nicht den
übrigen Vorschriften des ADR, wenn die Batterie in einer Weise
kurzgeschlossen ist, dass die Batterie keine elektrische Energie
enthält. Der Kurzschluss der Batterie muss leicht nachprüfbar sein (z.
B. Stromschiene zwischen den Polen).