Für die UN-Nummern 2031 mit mehr als 55 % Salpetersäure beträgt die
zulässige Verwendungsdauer von starren Kunststoff-IBC und starren
Kunststoff-Innenbehälter von Kombinations-IBC mit
zwei Jahre ab dem Datum der Herstellung.
siehe auch Verpackungsanweisung IBC02