Für die UN-Nummern 1133, 1139, 1197, 1210, 1263, 1266, 1286, 1287,
1306, 1866, 1993 und 1999, die gemäß Absatz 2.2.3.1.4 der
Verpackungsgruppe III zugeordnet sind, sind Großpackmittel (IBC) mit
einem Fassungsraum von mehr als 450 Liter nicht zugelassen.
siehe auch Verpackungsanweisung IBC02