Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen
Verpackungsanweisung P906
Diese Anweisung gilt für die UN-Nummern 2315, 3151, 3152 und 3432.
Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen
Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:
- Für feste und flüssige Stoffe, die PCB, polyhalogenierte
Biphenyle, polyhalogenierte Terphenyle oder halogenisierte
Monomethyldiphenylmethane enthalten oder damit kontaminiert sind:
Verpackungen gemäß Verpackungsanweisung P 001
bzw. P 002.
- Für Transformatoren, Kondensatoren und andere Gegenstände:
- Verpackungen gemäß Verpackungsanweisung
P 001 oder P 002. Die
Gegenstände müssen mit geeignetem Polstermaterial gesichert
werden, um unter normalen Beförderungsbedingungen
unbeabsichtigte Bewegungen zu verhindern; oder
- dichte Verpackungen, die in der Lage sind, neben den
Gegenständen mindestens das 1,25-fache Volumen der darin
enthaltenen flüssigen PCB, polyhalogenierte Biphenyle,
polyhalogenierte Terphenyle oder halogenisierte
Monomethyldiphenylmethane aufzunehmen. In den Verpackungen muss
ausreichend saugfähiges Material vorhanden sein, um das
1,1-fache Volumen der in den Gegenständen enthaltenen
Flüssigkeit aufnehmen zu können. Im Allgemeinen müssen
Transformatoren und Kondensatoren in dichten Verpackungen aus
Metall befördert werden, die in der Lage sind, zusätzlich zu den
Transformatoren und Kondensatoren mindestens das 1,25-fache
Volumen der darin enthaltenen Flüssigkeit aufzunehmen.
Bem. Die zugelassenen Verpackungen dürfen eine
Nettomasse von 400 kg überschreiten (siehe Unterabschnitt
4.1.3.3).
Ungeachtet der oben aufgeführten Vorschriften dürfen feste und
flüssige Stoffe, die nicht gemäß Verpackungsanweisung P
001 oder P 002 verpackt sind, sowie
unverpackte Transformatoren und Kondensatoren in Beförderungsmitteln
befördert werden, die mit einer dichten Wanne aus Metall mit einer
Mindesthöhe von 800 mm ausgerüstet sind, welche saugfähiges inertes
Material in einer mindestens für die Aufnahme des 1,1-fachen Volumens
jeglicher freien Flüssigkeit ausreichenden Menge enthält.
Bem. Die zugelassenen Verpackungen dürfen eine Nettomasse von
400 kg überschreiten (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3).
Zusätzliche Vorschrift
Für die Abdichtung der Transformatoren und Kondensatoren müssen
geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Undichtheiten unter normalen
Beförderungsbedingungen zu verhindern.