Kapitel 7.3, ADR
lose Schüttung

Sondervorschrift AP9

Die Beförderung von festen Stoffen (Stoffen oder Gemische wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die durchschnittlich nicht mehr als 1.000 mg/kg an Stoffen der zugeordneten UN-Nummern enthalten, ist zugelassen. Die Konzentration dieses Stoffes oder dieser Stoffe darf an keiner Stelle der Ladung höher als 10.000 mg/kg sein.