Der in Absatz 4.2.1.9.2 vorgeschriebene
Füllungsgrad darf nicht überschritten werden
Füllungsgrad = | 97 |
1+α (tr-tf) |
4.2.9.1.4
In diesen Formeln ist α der mittlere
kubische Ausdehnungskoeffizient des flüssigen Stoffes zwischen der
mittleren
Temperatur des flüssigen Stoffes beim Befüllen (tf) und der
höchsten
mittleren Temperatur des Füllguts während der Beförderung (tr)
(beide in °C). Bei flüssigen Stoffen, die unter Umgebungsbedingungen
befördert
werden, kann a mit folgender Formel berechnet werden:
α = | d15-d50 |
35 d50 |
wobei d15 und d50 die
Dichten des flüssigen Stoffes bei 15 °C bzw. 50 °C sind.
4.2.1.9.4.1
Als höchste mittlere Temperatur des Füllguts (tr) wird 50
°C festgelegt, ausgenommen bei Beförderungen
unter gemäßigten oder extremen klimatischen Bedingungen, für die die
betreffende zuständige Behörde einer
niedrigeren Temperatur zustimmen bzw. eine höhere Temperatur
vorschreiben können.
4.2.1.9.5
Die Vorschriften der Absätze 4.2.1.9.2 bis 4.2.1.9.4.1 gelten nicht
für ortsbewegliche Tanks, deren Inhalt während der Beförderung auf
einer
Temperatur von über 50 °C (z.B. durch eine Heizeinrichtung) gehalten
wird. Bei ortsbeweglichen Tanks, die mit einer Heizeinrichtung
ausgerüstet sind, muss ein Temperaturregler verwendet werden, um
sicherzustellen dass während der Beförderung der höchste Füllungsgrad
niemals mehr als 95 % beträgt.