Anweisungen und Sondervorschriften
für ortsbewegliche Tanks
Sondervorschrift TP28
Ein ortsbeweglicher Tank mit
einem Mindestprüfdruck von 2,65 bar darf verwendet werden, wenn nachgewiesen
ist, dass nach der Begriffsbestimmung für Prüfdruck in Unterabschnitt 6.7.2.1 ein
Prüfdruck von 2,65 bar oder weniger zulässig ist.