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85
1802



UN 1802 PERCHLORSÄURE
mit höchstens 50 Masse-% Säure in wässeriger Lösung
Klasse 8 / Verpackungsgruppe II/ Code: CO1
Gefahrzettel 8+5.1 / Gefahrennummer: 85
Beförderungspapier:
UN 1802 Perchlorsäure, 8 (5.1), VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 522:
522 UN 1873 Perchlorsäure, wässerige Lösung mit mehr als 50 Masse-% aber höchstens 72 Masse-% reiner Säure, ist ein Stoff der Klasse 5.1. Perchlorsäure, wässerige Lösungen mit mehr als 72 Masse-% reiner Säure, oder Mischungen von Perchlorsäure mit anderen flüssigen Stoffen als Wasser sind zur Beförderung nicht zugelassen.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P001 / IBC02
Zusammenpacken: MP3
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 10.1
ortsbew. Tanks: T7 (Sondervorschrift(en): TP2 )
ADR-Tanks: L4BN
Fahrzeug: AT
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose Flüssigkeit.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift die meisten Metalle stark an.
REDOX-Verhalten: Oxidationsmittel
EmS: F-H S-Q
Benennung in Englisch: Perchloric acid
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG16Getrennt von Klasse 4.1 stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen