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2028


UN 2028 RAUCHBOMBEN, NEBELBOMBEN, NICHT EXPLOSIV
ätzenden flüssigen Stoff enthaltend, ohne Zünder
Klasse 8 / Verpackungsgruppe II/ Code: C11
Gefahrzettel 8
Beförderungspapier:
UN 2028 Rauchbomben, Nebelbomben, nicht Explosiv, 8, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P803
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Gesundheit: Der ätzende Inhalt kann Verätzungen auf der Haut wie bei Säure verursachen.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Bombs, smoke, non-explosive