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2029





UN 2029 HYDRAZIN, WASSERFREI
Klasse 8 / Verpackungsgruppe I/ Code: CFT
Gefahrzettel 8+3+6.1
Beförderungspapier:
UN 2029 Hydrazin, wasserfrei, 8 (3) (6.1), VG I, (E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP8 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410 mit M-Faktor 10, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab einem Gehalt von 0,25 % (siehe Hinweis) >

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose, entzündbare Flüssigkeit mit ammoniakartigem Geruch.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert heftig mit Säuren.
Verhalten mit Wasser: Mischbar mit Wasser.
REDOX-Verhalten: Starkes Reduktionsmittel. Entzündet sich in Berührung mit porösen Materialien wie Erde, Holz oder Gewebe selbst.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
Flammpunkt: 52 °C c.c.
EmS: F-E S-C
Benennung in Englisch: Hydrazine, anhydrous
Trenngruppe: SGG18Alkalien
Trennvorschrift: SG5 Trennung wie für Klasse 3
SG8Entfernt von Klasse 4.1 stauen
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen