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423
2805


UN 2805 LITHIUMHYDRID, GESCHMOLZEN UND ERSTARRT
Klasse 4.3 / Verpackungsgruppe II/ Code: W2
Gefahrzettel 4.3 / Gefahrennummer: 423
Beförderungspapier:
UN 2805 Lithiumhydrid, geschmolzen und erstarrt, 4.3, VG II, (D/E)
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 500 g je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P410 / IBC04 (Sondervorschrift(en): PP40 )
Zusammenpacken: MP14
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: CV23 Bei der Handhabung der Versandstücke sind besondere Maßnahmen zu treffen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Weiße, kristalline Masse.
Werkstoffe und Chemikalien: Reagiert mit Wasser, Feuchtigkeit oder Säuren unter Entwicklung von Wasserstoff, der sich durch die Reaktionswärme entzünden kann.
EmS: F-G S-N
Benennung in Englisch: Lithium hydride, fused solid
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen