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2956


UN 2956 5-tert-BUTYL-2,4,6-TRINITRO-m-XYLEN (XYLENMOSCHUS)
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe III/ Code: SR1
Gefahrzettel 4.1
Beförderungspapier:
UN 2956 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylen (Xylenmoschus), 4.1, VG III, (D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 638:
638 Dieser Stoff ist ein mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandter Stoff (siehe Absatz 2.2.41.1.19).
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P409
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV14 Die Güter müssen während der Beförderung von direkter Sonneneinstrahlung und Wärmeentwicklung geschützt sein. Die Versandstücke dürfen nur an kühlen und gut belüfteten Orten, entfernt von Wärmequellen gelagert werden.
Betrieb: S23 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gleten, wenn die Gesamtmasse dieser Stoffe im Fahrzeug 100 kg überschreitet.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Empfindlich gegenüber starkem Detonationsstoß.
Verhalten mit Wasser: Nicht löslich in Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Kann bei Feuereinwirkung und Verdämmung explodieren.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut.
EmS: F-A S-G
Benennung in Englisch: 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro- m-xylene (Musk xylene)
Trennvorschrift: SG1Für Versandstücke mit einem Zusatzgefahrzettel der Klasse 1, Trennung wie für Klasse 1, Unterklasse 1.3. In Bezug auf Stoffe der Klasse 1 jedoch Trennung wie für die Hauptgefahr.