UN | 3359 BEGASTE GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEIT |
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| Klasse 9/ Code: M11
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| Gefahrzettel
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| Beförderungspapier: UN 3359 Begaste Güterbeförderungseinheit, (-) |
| Tunnelcode: | (-) Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet. |
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| Sondervorschrift(en) 302: | | 302 Begaste Güterbefürderungseinheiten, die keine anderen gefährlichen Güter enthalten, unterliegen nur den Vorschriften des Abschnitts 5.5.2. |
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| begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig |
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Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich | |
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | Eine BEGASTE BEFÖRDERUNGSEINHEIT ist eine geschlossene Güterbeförderungseinheit, die Güter oder Stoffe enthält, die in der Einheit begast werden oder darin begast worden sind. Die verwendeten Begasungsmittel sind entweder giftig oder erstickend. Die Gase werden aus festen oder flüssigen Zubereitungen freigesetzt, die der Einheit beigefügt werden. Siehe auch 5.5.2. | |
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| Benennung in Englisch: Fumigatet cargo transport unit |
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