Unterabschnitt 4.1.4.1
Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen

Sondervorschrift PP11

Für die UN-Nummern 1309 Verpackungsgruppe III und 1362 sind Säcke 5H1, 5L1 und 5M1 zugelassen, wenn diese in Kunststoffsäcken oder mit einer Schrumpf- oder Dehnfolie auf Paletten umverpackt sind.

siehe auch Verpackungsanweisung P002