Ausnahme 20 - Abfallgruppe 1.3

Klasse     2
Klassifizierungscode
6A

Benennung
Abfallfeuerlöscher
Angabe im Beförderungspapier
Abfallgruppe 1.3

Nummer der Gefahrzettelmuster 2.2

Klassifizierungscode 6A

Tunnelbeschränkungscode (D)
Gefahrzettel
2.2
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff
Essigsäure, Kohlenwasserstoffgemische
Verpackungen
Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder massiven Kunststoff (4A/X, 4H2/X)
Kiste aus Pappe (4GW) mit Auflagen
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackungsgruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)
Alle Verpackungen und IBC müssen mit einer Lüftungseinrichtung ausgestattet sein.
Folgende nicht bauartzugelassene Verpackungen:
Boxpaletten aus Metall oder Kunststoff sowie Gitterboxpaletten, wobei die Palette auch aus Holz bestehen darf.

siehe auch Ausnahme 20