Ausnahme 20 - Abfallgruppe 8.3

Klasse     5.1
Verpackungsgruppe
II und III

Benennung
Abfälle, die entzündend (oxidierend) Stoffe, fest, ätzend enthalten.
Angabe im Beförderungspapier
Abfallgruppe 8.3

Nummer der Gefahrzettelmuster 5.1+8

Verpackungsgruppe II

Tunnelbeschränkungscode (E)
Gefahrzettel
5.1+8
Chemische Verträglichkeit der Werkstoffe der Verpackungen aus Kunststoff
Salpetersäure, 55%
Verpackungen
Fässer und Kanister aus Kunststoff oder Stahl (1H2/X, 3H2/X, 1A2/X, 3A2/X)
Kisten aus Stahl oder starren Kunststoffen (4A/X, 4H2/X)
Kiste aus Pappe (4GW) mit Auflagen
IBC aus Stahl oder Kombinations-IBC mit Innengefäßen aus starren Kunststoff der Verpackungsgruppe II (11A/Y, 11HZ1/Y)

siehe auch Ausnahme 20