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80
1806


UN 1806 PHOSPHORPENTACHLORID
Klasse 8 / Verpackungsgruppe II/ Code: C2
Gefahrzettel 8 / Gefahrennummer: 80
Beförderungspapier:
UN 1806 Phosphorpentachlorid, 8, VG II, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP10
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 12.1
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAN
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Umweltgefährdende Eigenschaften: Daten derzeit nicht verfügbar (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farbloses, kristallines Pulver.
Werkstoffe und Chemikalien: Greift bei Feuchtigkeit die meisten Metalle stark an.
Verhalten mit Wasser: Reagiert heftig mit Wasser unter Entwicklung von Chlorwasserstoff, einem ätzenden Gas mit Reizwirkung. Das Gas ist als weißer Nebel sichtbar.
REDOX-Verhalten: Starkes Oxidationsmittel; kann in Berührung mit organischen Materialien wie Holz, Baumwolle oder Stroh einen Brand verursachen.
EmS: F-A S-B
Benennung in Englisch: Phosphorus pentachloride
Trenngruppe: SGG1Säuren
Trennvorschrift: SG6Trennung wie für Klasse 5.1
SG8Entfernt von Klasse 4.1 stauen
SG10Entfernt von Klasse 5.1 stauen
SG12Entfernt von Klasse 7 stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen