UN | 3232 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT |
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| Klasse 4.1/ Code: SR2
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| Gefahrzettel 4.1+1
-----siehe auch UN 3231 (Stoff in anderer Konsistenz)
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| Beförderungspapier: UN 3232 Selbstzersetzlicher Stoff Typ B, fest, temperaturkontrolliert (XXXX), 4.1 (1), (B); Kontrolltemperatur XX°C; Notfalltemperatur XX°C Bem. Ggf. müssen weitere Gefahrzettel angegeben werden, entsprechend der Angabe in Unterabschnitt 2.2.41.4 statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274 |
| Tunnelcode: | (B) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E. |
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| Sondervorschrift(en) 181 und 194 und 274: | | siehe Sondervorschrift 181 (ggf. mit Gefahrzettel 1) |
| 194 Die UN-Nummer der Gattungseintragung für jeden bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoff sind in Unterabschnitt 2.2.41.4 angegeben. |
| 274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung) |
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| begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig |
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freigestellte Mengen (EQ): | E0 | (in freigestellten Mengen nicht zugelassen) |
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Beförderungskategorie: 1 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 20 kg) (Multiplikator 50) |
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Verpackung: P520
(Sondervorschrift(en): PP21 ) |
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Zusammenpacken: MP2 | |
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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Betrieb: | siehe Sondervorschrift S4 (Temperaturkontrolle und Maßnahmen) S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig. S16 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten, wenn die Gesamtmasse dieses Gutes im Fahrzeug 500 kg überschreitet. Außerdem müssen Fahrzeuge, die mehr als 500 kg dieses Gutes befördern, stets so überwacht werden, dass böswillige Handlungen verhindert und der Fahrzeugführer sowie die zuständigen Behörden bei Verlusten oder Feuer alarmiert werden. |
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| Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) | |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Hinweise: | Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden. | Werkstoffe und Chemikalien: | Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen. | Verhalten mit Wasser: | Nicht löslich in Wasser. | Verhalten bei Temperaturänderung: | Kann bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung explodieren. | REDOX-Verhalten: | Brennt heftig. | Gesundheit: | Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein. | |
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| Benennung in Englisch: Self-reactive solid type B, temperature controlled |
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| Trennvorschrift: |
SG1 | Für Versandstücke mit einem Zusatzgefahrzettel der Klasse 1, Trennung wie für Klasse 1, Unterklasse 1.3. In Bezug auf Stoffe der Klasse 1 jedoch Trennung wie für die Hauptgefahr.
| | SG35 | Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
| | SG36 | Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen
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