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3232



UN 3232 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT
Klasse 4.1/ Code: SR2
Gefahrzettel 4.1+1 -----siehe auch UN 3231 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3232 Selbstzersetzlicher Stoff Typ B, fest, temperaturkontrolliert (XXXX), 4.1 (1), (B); Kontrolltemperatur XX°C; Notfalltemperatur XX°C
Bem. Ggf. müssen weitere Gefahrzettel angegeben werden, entsprechend der Angabe in Unterabschnitt 2.2.41.4
statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (B) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E.
Sondervorschrift(en) 181 und 194 und 274:
siehe Sondervorschrift 181 (ggf. mit Gefahrzettel 1)
194 Die UN-Nummer der Gattungseintragung für jeden bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoff sind in Unterabschnitt 2.2.41.4 angegeben.
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P520 (Sondervorschrift(en): PP21 )
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V8 siehe Sondervorschrift V8 (Maßnahmen zur Temperaturkontrolle)
Laden: CV15 Siehe Unterabschnitt 7.5.5.3 (Mengenbegrenzung)
siehe Sondervorschrift CV20 (Vereinfachung bei kleinen Mengen)
siehe Sondervorschrift CV21(Maßnahmen bei Kühlsystemen)
siehe Sondervorschrift CV22(Luftzirkulation)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S4 (Temperaturkontrolle und Maßnahmen)
S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S16 Die Vorschriften des Kapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten, wenn die Gesamtmasse dieses Gutes im Fahrzeug 500 kg überschreitet. Außerdem müssen Fahrzeuge, die mehr als 500 kg dieses Gutes befördern, stets so überwacht werden, dass böswillige Handlungen verhindert und der Fahrzeugführer sowie die zuständigen Behörden bei Verlusten oder Feuer alarmiert werden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Die Kontrolltemperatur und die Notfalltemperatur für jede Zubereitung sind in 2.4.2.3.2.3 angegeben. Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Werkstoffe und Chemikalien: Kontakt mit Alkalien oder Säuren kann eine gefährliche Zersetzung auslösen.
Verhalten mit Wasser: Nicht löslich in Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Kann bei Temperaturen über der Notfalltemperatur oder unter Feuereinwirkung explodieren.
REDOX-Verhalten: Brennt heftig.
Gesundheit: Die Produkte der Verbrennung oder der Selbstzersetzung können beim Einatmen giftig sein.
EmS: F-F S-K
Benennung in Englisch: Self-reactive solid type B, temperature controlled
Trennvorschrift: SG1Für Versandstücke mit einem Zusatzgefahrzettel der Klasse 1, Trennung wie für Klasse 1, Unterklasse 1.3. In Bezug auf Stoffe der Klasse 1 jedoch Trennung wie für die Hauptgefahr.
SG35Getrennt von SGG1 - Säuren stauen
SG36Getrennt von SGG18 - Alkalien stauen