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3358


UN 3358 KÄLTEMASCHINEN
mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas
Klasse 2/ Code: 6F
Gefahrzettel 2.1
Beförderungspapier:
UN 3358 Kältemaschinen, 2.1, (D)
Tunnelcode: (D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
Sondervorschrift(en) 291:
291 siehe Sondervorschrift 291 (Bauart der Kältemaschinen)
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P003 (Sondervorschrift(en): PP32 )
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F-D S-U
Benennung in Englisch: Refrigerating machines