Ungeachtet der Sondervorschrift für die Verpackung PP84
müssen nur die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1,
4.1.1.2 und 4.1.1.5 bis 4.1.1.7 erfüllt werden, wenn die Bruttomasse
des Versandstückes höchstens 10 kg beträgt.
siehe auch Verpackungsanweisung P002