Diese Anweisungen für ortsbewegliche Tanks gelten für flüssige und feste Stoff der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind einzuhalten
Mindesprüfdruck | 4 bar |
Mindeswanddicke des Tankkörpers (siehe Unterabschnitt 6.7.2.4) | 6 mm |
Druckentlastungseinrichtungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.8) | normal |
Bodenöffnungen (siehe Unterabschnitt 6.7.2.6) | nicht zugelassen |
Tankhierachie
folgende weitere
Tankcodierungen sind zugelassen
T10, T13, T14, T19,
T20, T21, T22