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40
2009


UN 2009 ZIRKONIUM, TROCKEN
Bleche, Streifen oder gerollter Draht (dünner als 18 µm)
Klasse 4.2 / Verpackungsgruppe III/ Code: S4
Gefahrzettel 4.2 / Gefahrennummer: 40
Beförderungspapier:
UN 2009 Zirkonium, trocken, 4.2, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 524 und 592:
524 UN 2858 Fertigwaren aus Zirkonium mit einer Dicke von mindestens 18 µm sind Stoffe der Klasse 4.1.
592 Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich leere Großpackmittel (IBC) und leere Großverpackungen, leere Tankfahrzeuge, leere abnehmbare Tanks, leere ortsbewegliche Tanks, leere Tankcontainer und leere Kleincontainer, die diesen Stoff enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P002 / LP02 / R001
Zusammenpacken: MP14
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP1 Fahrzeuge und Container müssen einen Aufbau aus Metall haben. Planen müssen, sofern angebracht, nichtbrennbar sein.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.6
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Hartes, silbriges Metall
EmS: F-G S-M
Benennung in Englisch: Zirconium, dry
Trennvorschrift: SG26Zusätzlich: Von Stoffen der Klassen 2.1 und 3 muss bei Stauung an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen, bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden.