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2570



UN 2570 CADMIUMVERBINDUNG
Klasse 6.1 / Verpackungsgruppe II/ Code: T5
Gefahrzettel 6.1 / Gefahrennummer: 60
Beförderungspapier:
UN 2570 Cadmiumverbindung (XXXX), 6.1, VG II, (D/E), umweltgefährdend
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274 und 596:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
596 Cadmiumpigmente, wie Cadmiumsulfide, Cadmiumsulfoselenide und Cadmiumsalze höherer Fettsäuren (z.B. Cadmiumstearat) unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
begrenzte Mengen (LQ): max. 500 g je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E4 (1 g bzw. 1 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P002 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP10
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 9.4
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAH L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 TE19 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S9 Während der Beförderung dieses Gutes dürfen Halte aus Betriebsgründen möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten oder belebten Plätzen erfolgen. Ein längeres Halten in der Nähe solcher Orte ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden zulässig.
S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden, die Stoffgruppe weist in der Regel jedoch umweltgefährdende Eigenschaften auf. (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Pulver oder Kristalle in verschiedenen Farben.
Verhalten mit Wasser: Kann löslich oder nicht löslich in Wasser sein.
Gesundheit: Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen von Staub.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Cadmium compound