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3098



UN 3098 ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Code: OC1
Gefahrzettel 5.1+8 -----siehe auch UN 3085 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3098 Entzündend (oxidierend) wirkender flüssiger Stoff, ätzend, n.a.g. (XXXX), 5.1 (8), VG II, (E)
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P504 / IBC01
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Feucht gewordene Versandstücke sind mit besonderer Vorsicht zu handhaben.
Gesundheit: Verursacht Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute.
EmS: F-A S-Q
Benennung in Englisch: Oxidizing liquid, corrosive, n.o.s.
Trennvorschrift: SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen
SG60Getrennt von SGG16 Peroxiden stauen