Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien und Lithium-Metall-Zellen oder
-Batterien und Ausrüstungen mit solchen Zellen und Batterien, die zur
Entsorgung oder zum Recycling befördert werden und die mit oder ohne
andere Batterien verpackt sind, die keine Lithiumbatterien sind,
dürfen gemäß Verpackungsanweisung P 909
des Unterabschnitts 4.1.4.1 verpackt sein.
Diese Zellen und Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des
Absatzes 2.2.9.1.7 a) bis g).
Die Versandstücke müssen mit der Aufschrift "LITHIUMBATTERIEN ZUR
ENTSORGUNG" oder "LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING" gekennzeichnet sein.
Batterien, bei denen eine Beschädigung oder ein Defekt festgestellt
wurde, müssen in Übereinstimmung mit Sondervorschrift 376
befördert werden.