ADR 2023       UN-Suche
0503


UN 0503 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, PYROTECHNISCH
Klasse 1/ Code: 1.4G
Gefahrzettel 1.4
Beförderungspapier:
UN 0503 , 1.4G, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 235 und 289:
235 siehe Sondervorschrift 235
289 Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung und Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch, die in Wagen, Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen oder einbaufertigen Teilen, wie Lenksäulen, Türfüllungen, Sitze, usw. montiert sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P135
Zusammenpacken: MP23
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Versandstücke: V2 siehe Sondervorschrift V2 (EX-Fahrzeuge)
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV2 (Reinigung der Ladefläche und Feuerverbot)
Siehe Unterabschnitt 7.5.5.2 (Mengenbegrenzung)
Betrieb: siehe Sondervorschrift S1 (besondere Voschriften für Explosivstoffe)
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
EmS: F- S-
Benennung in Englisch: