UN | 2211 SCHÄUMBARE POLYMER-KÜGELCHEN |
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entzündbare Dämpfe abgebend |
| Klasse 9 / Verpackungsgruppe III/ Code: M3
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| Gefahrzettel keine
/ Gefahrennummer: 90
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| Beförderungspapier: UN 2211 Schäumbare Polymer-Kügelchen, VG III, (D/E) |
| Tunnelcode: | (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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| Sondervorschrift(en) 382, 633 und 675: | | 382 siehe Sondervorschrift 382 (Prüfmethode Polymer-Kügelchen) |
| 633 siehe Sondervorschrift 633 (zusätzliches Kennzeichen: ,,VON ZÜNDQUELLEN FERNHALTEN") |
| 675 Für die Versandstücke, die diese gefährlichen Güter enthalten, gilt ein Zusammenladeverbot mit Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, ausgenommen 1.4S. |
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| begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg. je Innenverpackung |
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freigestellte Mengen (EQ): | E1 | (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung |
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Beförderungskategorie: 3 | [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)] (höchstzulässige Menge max. 1000 kg) (Multiplikator 1) |
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Verpackung: P002 / IBC08 / R001
(Sondervorschrift(en): PP14 B3 B6 ) |
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Zusammenpacken: MP10 | |
lose Schüttung: | VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen
Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP2 Fahrzeuge und Container müssen über eine angemessene Belüftung verfügen. |
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Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich |
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ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 ) |
| ADR-Tanks: SGAN (Sondervorschrift(en): TE20 ) |
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Fahrzeug: AT |
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Versandstücke: | V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen |
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Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis) |
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| Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes |
| Eigenschaften: | Eine Kunststoffmasse in Kugelform oder als Granulat, überwiegend bestehend aus Polystyrol, Polymethylmethacrylat oder einem anderen Polymermaterial mit 5 bis 8 % eines flüchtigen Kohlenwasserstoffes, normalerweise Pentan. | Hinweise: | Während der Beförderung und der Lagerung wird ein kleiner Teil des Pentans an die umgebende Luft abgegeben. Dieser Teil erhöht sich mit steigenden Temperaturen. | |
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| Benennung in Englisch: Polymeric beads, expandable |
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| Trennvorschrift: |
SG5 | Trennung wie für Klasse 3
| | SG14 | Getrennt von Klasse 1 mit Ausnahme von Unterklasse 1.4S stauen
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