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3214



UN 3214 PERMANGANATE, ANORGANISCHE, WÄSSERIGE LÖSUNG, N.A.G.
Klasse 5.1 / Verpackungsgruppe II/ Code: O1
Gefahrzettel 5.1 / Gefahrennummer: 50 -----siehe auch UN 1482 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3214 Permanganate, anorganische, wässerige Lösung, n.a.g. (XXXX), 5.1, VG II, (E), umweltgefährdend
Bem. statt XXXX sind die Gefahrenauslöser zu benennen, siehe SV 274
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 274 und 353:
274 Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8. (Ergänzung der technischen Benennung)
353 Ammoniumpermanganat und seine wässerigen Lösungen sowie Gemische eines Permanganats mit einem Ammoniumsalz sind zur Beförderung nicht zugelassen.
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P504 / IBC02
Zusammenpacken: MP2
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 14.2
ortsbew. Tanks: T4 (Sondervorschrift(en): TP1 )
ADR-Tanks: L4BN (Sondervorschrift(en): TU3 )
Fahrzeug: AT
Laden: CV24 Vor der Beladung sind die Fahrzeuge und Container gründlich zu reinigen und insbesondere von allen entzündbaren Resten (Stroh, Heu, Papier usw.) zu säubern
Es ist untersagt, leicht entzündbare Werkstoffe für die Verstauung der Versandstücke zu verwenden.
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden, die Stoffgruppe weist in der Regel jedoch umweltgefährdende Eigenschaften auf. (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Leckage und daraus folgendes Verdampfen von Wasser der Lösung kann erhöhte Gefahren zur Folge haben:
1. In Berührung mit brennbaren Stoffen (insbesondere Faserstoffen wie Jute, Baumwolle oder Sisal) oder Schwefel die Gefahr der Selbstentzündung;
2. in Berührung mit Ammoniumverbindungen, pulverförmigen Metallen oder Ölen Explosionsgefahr.
Die Beförderung von Ammoniumpermanganat, wässerige Lösung, ist verboten.
Verhalten bei Temperaturänderung: Kann unter Feuereinwirkung eine Explosion verursachen.
EmS: F-H S-Q
Benennung in Englisch: Permanganates, inorganic, aqueous solution, n.o.s.
Trenngruppe: SGG14Permanganate
Trennvorschrift: SG38Getrennt von SGG2 - Ammoniumverbindungen stauen
SG49Getrennt SGG6 - Cyaniden stauen
SG60Getrennt von SGG16 Peroxiden stauen
SG62Getrennt von Schwefel stauen