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3432



UN 3432 POLYCHLORIERTE BIPHENYLE, FEST
Klasse 9 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: M2
Gefahrzettel 9 / Gefahrennummer: 90 -----siehe auch UN 2315 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, 9, VG II, (D/E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 305:
305 Diese Stoffe unterliegen in Konzentrationen von höchstens 50 mg/kg nicht den Vorschriften des ADR
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P906 / IBC08 (Sondervorschrift(en): B4 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP9 Siehe Sondervorschrift AP9 (Konzentrationsgrenze)
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 3.3
ortsbew. Tanks: T3 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: S4AH L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V11 Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC und starre Kunststoff-IBC, sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu befördern
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Fester Stoff mit wahrnehmbarem Geruch. Mit dieser Eintragung sind auch Stoffe wie Lumpen, Baumwollabfälle, Kleidung, Sägespäne erfasst, die polychlorierte Biphenyle enthalten und bei denen keine frei sichtbare Flüssigkeit vorhanden ist.
Hinweise: Auslaufen kann eine nachhaltige Gefahr für die Umwelt darstellen.
Verhalten mit Wasser: Nicht löslich in Wasser.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Polychlorinated biphenyls, solid
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trennvorschrift: SG50Trennung von Nahrungs- und Futtermitteln gemäß 7.3.4.2.1, 7.6.3.1.2 oder 7.7.3.6