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3480


UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
(einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
Klasse 9/ Klassifizierungscode: M4
Gefahrzettel 9A
Beförderungspapier:
UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, 9, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 188, 230, 310, 348, 376, 377, 387, 636 und 677:
188 siehe Sondervorschrift 188 (Lithiumzellen, die nicht dem ADR unterliefen)
230 Lithiumzellen und -batterien dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, wenn sie den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 entsprechen
310 siehe Sondervorschrift 310 (Beförderung von Prototypen)
348 Nach dem 31. Dezember 2011 hergestellte Lithiumbatterien und nach dem 31. Dezember 2025 hergestellte Natrium-Ionen-Batterien, müssen auf dem Außengehäuse mit der Nennenergie in Wattstunden gekennzeichnet sein.
376 siehe Sondervorschrift 376 (defekte Lithium-Batterien)
377 siehe Sondervorschrift 377 (Lithiumbatterien zur Entsorgung)
387 siehe Sondervorschrift 387 (Einstufung Hybridbatterien)
636 siehe Sondervorschrift 636 (Beförderung zur Entsorgung)
677 siehe Sondervorschrift 677 (Angaben bei "kritisch defekt")
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 2 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 333 kg)
(Multiplikator 3)
Verpackung: P903 / P908 / P909 / P910 / P911 / LP903 / LP904 / LP905 / LP906
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Hinweise: Bei elektrischen Batterien, die Lithium-Ionen enthalten, kann es aufgrund von Beschädigung, Defekten oder Kurzschluss zu einer Reaktion (z.B. Flammenbildung, Hitzeentwicklung, Ausstoß von giftigen, ätzenden oder entzündbaren Gasen oder Dämpfen) oder zur Zerlegung kommen.
EmS: F-A S-I
Benennung in Englisch: Lithium ion batteries